Honorar
Das Behandlungs-Honorar für eine Zeitstunde (60 Min.) beträgt ab 1. 1. 2024 für Selbstzahler 85,-- Euro.
Ein Behandlungs-Honorar für Privatversicherte, ebenso ein Behandlungs-Honorar für Zusatzkassenversicherte wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden Behandlungs-Honorare nicht übernommen.
Das Honorar für telefonische Beratung oder Coaching für eine Zeitstunde (60 Min.) beträgt: 85,-- Euro.
Die unterschiedlichen Seminargebühren für die einzelnen Seminare entnehmen Sie bitte der jeweiligen „Seminarbeschreibung“.